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Ständemehr einfach erklärt

Bei Verfassungsänderungen reicht die Mehrheit der Stimmenden nicht: Auch die Mehrheit der Kantone muss zustimmen. Das ist das Ständemehr.

Was ist das Ständemehr?

Jeder Kanton ermittelt das Ergebnis aus seinen eigenen Stimmen. Mehrheitlich Ja bedeutet eine Ja-Standesstimme, sonst eine Nein-Standesstimme. Zwanzig Kantone zählen eine ganze Standesstimme, die sechs Halbkantone (Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden) eine halbe. Insgesamt sind es 23 Standesstimmen, 12 sind das Mehr.

Wann gilt es?

Bei allen Änderungen der Bundesverfassung: bei Volksinitiativen, bei Verfassungsänderungen des Parlaments und beim Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften. Bei Gesetzen und den meisten Staatsverträgen genügt das Volksmehr.

Warum gibt es das?

Die Schweiz ist ein Bund von Kantonen. Das Ständemehr schützt kleinere und ländlichere Kantone davor, bei Verfassungsfragen von den bevölkerungsreichen überstimmt zu werden. Darum hat eine Stimme in Uri mehr Gewicht als eine in Zürich.

Wenn Volk und Kantone verschieden entscheiden

Eine Vorlage ist nur angenommen, wenn beide Mehrheiten Ja sagen. Es kommt vor, dass das Volk zustimmt und die Kantone ablehnen; dann wird die Vorlage abgelehnt. Die Ergebnisse beider Mehrheiten zeigen wir bei jeder Abstimmung.

Quellen: Bundeskanzlei (ch.ch, admin.ch), Bundesverfassung Art. 140, 142.

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